Der Vereinsaustritt ist zum Halbjahresende (30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres) nur durch schriftliche Abmeldung beim Vorstand möglich, z.B. durch E-Mail an mitgliederverwaltung@svrwr.de
Abmeldungen bei Abteilungs- oder Übungsleiter:innen werden nicht anerkannt.
Im Falle eines Austritts werden ggf. Sperren gemäß den Vorschriften der Sportfachverbände (z.B. Deutscher Fußballbund) angewandt.